Rezension gegen Warenlieferung

So entstehen reihenweise positive Produktbwertungen – auch wenn sie nicht direkt bezahlt werden, sind sie vielleicht doch nicht immer ganz objektiv.

Rezension gegen Warenlieferung

Gestern habe ich eine E-Mail eines Händlers erhalten, in der ich das Angebot erhielt, an dessen “Testpiloten-Programm”, das für mich zu 100% kostenlos sei, teilzunehmen.

Basierend auf meinen Interessen würden mir Produkte zugesandt, die ich dann testen und innerhalb von sieben Tagen eine Rezension darüber auf der entsprechenden Produktseite bei Amazon veröffentlichen solle.

Immer wenn ich dann tatsächlich eine Rezension zu dem zugesandten Produkt veröffentlicht habe, könne ich das Produkt behalten. Andernfalls, also wenn ich keine Bewertung schreiben würde, müsste ich das zugesandte Produkt bezahlen.

Da man aber im Vorfeld auch Produktvorschläge ablehnen könne, bestünde keine Verpflichtung, eine Rezension zu schreiben.

Auch wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieses Testpiloten-Programm nicht als Aufforderung verstanden werden soll, falsche (also positive) Rezensionen zu schreiben, kann man doch sicher davon ausgehen, dass eine Produktbewertung nicht ganz so schlecht ausfallen würde, als wenn man nicht befürchten müsste, in Zukunft keine neuen Artikel mehr zugesandt zu bekommen, wenn man doch zu ehrlich war.

Interessant ist auch der Punkt, der den Testpiloten dazu verpflichtet, bei auftretenden Problemen mit dem Produkt, die eine Bewertung unter vier Sternen zur Folge hätte, diese vor der Veröffentlichung mit dem Anbieter zu besprechen.

Natürlich habe ich ersteinmal zugesagt. Dazu bin ich einfach zu neugierig darauf, wie es denn nun weiter geht. Mal schauen, was da kommen wird.

Was genau ich von der Aktion halten soll, weiß ich noch nicht. Zum einen denke ich schon, dass auf diese Weise eine ganze Menge positiver Rezensionen erzeugt, bzw. durch die Verpflichtung, bei Problemen vorher Kontakt mit dem Anbieter aufzunehmen, schlechte Bewertungen weitestgehend vermieden werden. Was insofern sicher legitim ist, da bestimmt hin und wieder schlechte Bewertungen abgegeben werden, obwohl das spezielle Problem, das zum Punktabzug führte, nur bei diesem einen Gerät auftritt und durch einen Austausch beseitigt werden könnte.

Andererseits überlegt sich ein Testpilot sicher zweimal, ob er ein Produkt negativ bewertet und riskiert, vom Programm ausgeschlossen zu werden. Dann wäre ja Schluss mit kostenlosen Testprodukten.

Sicher werde ich zu diesem Thema noch etwas zu schreiben haben, sobald die ersten Testprodukte bei mir eingetroffen sind, falls überhaupt etwas kommt, denn die Teilnahme am Programm garantiert noch lange keine automatische Zusendung von Produkten, wie es im letzten Punkt der Teilnahmebedingungen heißt.

nhd

Autor: nhd

Es gibt viel zu erleben, wenn man intensiv fotografieren möchte.... Vor vielen Jahren schon hatte ich Spaß an der analogen Fotografie gefunden. Vom Foto schießen über die Filmentwicklung in der heimischen Dunkelkammer bis hin zur Belichtung und Vergrößerung der Bilder hatte ich alles in der Hand. Nach vielen Jahren Pause habe ich mein damaliges Hobby wiederentdeckt und digital fortgesetzt. Nun besteht die Dunkelkammer aus Computer, Monitor und Farbdrucker - wesentlich platzsparender.

3 Gedanken zu „Rezension gegen Warenlieferung“

  1. Du hast Dich vorher in einem Bewertungsclub oder ähnlichem angemeldet oder kam die Email “einfach so”?!? Dann wäre das wirklich ziemlich schräg.
    Was hier aber viele sogenannte Bewertungsclubs falsch machen – sie weisen nicht auf diese Aktion in ihren Bewertungen hin bzw. informieren euch nicht, dass ihr genau das reinschreiben müsst (dass es sich um einen kostenlosen Produkt-Test handelt). Ist gegen deutsches Recht.
    Natürlich auch immer die Amazon Richtlinien berücksichtigen – sind zumindest für den Verkäufer genauso wichtig, wenn er seinen Account bei Amazon nicht riskieren möchte: https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/?ie=UTF8&nodeId=201731200

    1. Nein,ich hatte mich bei keinem Programm angemeldet. Ich hatte lediglich einige Tage zuvor etwas bei dieser Firma gekauft. Mit o.g. Schreiben wurde ich dann natürlich auch indirekt aufgerufen, eine Bewertung zu diesem (oder einem anderen) gekauften Artikel abzugeben. Das sei neben der Anerkennung der sonstigen Bedingungen Voraussetzung für die Teilnahme am Programm, hieß es in dem Schreiben.

      Ansonsten hat Amazon ein eigenes Programm, dessen Beiträge dann auch mit “Vine Kundenrezension eines kostenfreien Produkts” gekennzeichnet sind. Weitere Informationen dazu unter http://www.amazon.de/gp/vine/help

      Ich schau mal, wie die Sache weiter geht 🙂

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